{"id":97,"date":"2020-04-22T16:50:25","date_gmt":"2020-04-22T14:50:25","guid":{"rendered":"http:\/\/wentker-druck.de\/shop\/?page_id=97"},"modified":"2020-04-29T09:44:08","modified_gmt":"2020-04-29T07:44:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/magnet-flyer.de\/mkl\/shop\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]Allgemeine Gesch\u00e4fts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen f\u00fcr die Druckindustrie<\/p>\n<p><strong>I. Geltungsbereich\/Vertragsschluss<\/strong><br \/>\nAuftr\u00e4ge werden ausschlie\u00dflich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgef\u00fchrt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<br \/>\n\u00a7 305b BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>II. Preise<\/strong><br \/>\n1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver\u00e4ndert bleiben, l\u00e4ngstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Auftr\u00e4gen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdr\u00fcckliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schlie\u00dfen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.<\/p>\n<p>2. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschlie\u00dflich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringf\u00fcgiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.<\/p>\n<p>3. Skizzen, Entw\u00fcrfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabz\u00fcge, \u00c4nderung angelieferter\/\u00fcbertragener Daten und \u00e4hnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.<\/p>\n<p><strong>III. Zahlung<\/strong><br \/>\n1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.<\/p>\n<p>2. Bei au\u00dfergew\u00f6hnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.<\/p>\n<p>3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus\u00fcben. Dies gilt nicht f\u00fcr etwaige auf Fertigstellungs- oder M\u00e4ngelbeseitigungskosten gerichtete Anspr\u00fcche des Auftraggebers.<\/p>\n<p>4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erf\u00fcllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Auftraggebers gef\u00e4hrdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zur\u00fcckhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgem\u00e4\u00dfen Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verh\u00e4ltnis beruhen.<br \/>\n\u00a7 321 II BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt den Preis einschlie\u00dflich der Nebenkosten gem. Ziff. II (\u201ePreise\u201c) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>IV. Lieferung<\/strong><br \/>\n1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder vom Auftragnehmer bei Auftragsannahme angegeben.<\/p>\n<p>2. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn<br \/>\n&#8211; die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,<br \/>\n&#8211; die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und<br \/>\n&#8211; dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen.<\/p>\n<p>3. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der<br \/>\nzuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald die Sendung an die<br \/>\nden Transport durchf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist.<\/p>\n<p>4. Verz\u00f6gert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus \u00a7 323<br \/>\nBGB nur aus\u00fcben, wenn die Verz\u00f6gerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine<br \/>\n\u00c4nderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.<\/p>\n<p>5. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsst\u00f6rungen \u2013 sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers \u2013 wie Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, berechtigen erst dann zur K\u00fcndigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verz\u00f6gerung. Eine K\u00fcndigung ist jedoch fr\u00fchestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsst\u00f6rung m\u00f6glich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen.<\/p>\n<p>6. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst\u00e4nden ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 369 HGB bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller f\u00e4lligen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zu.<\/p>\n<p>7. Bei Abrufauftr\u00e4gen ist der Auftraggeber zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufauftr\u00e4gen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbest\u00e4tigung. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist hat der Auftragnehmer die Wahl entweder Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen und die Restmenge vollst\u00e4ndig zu liefern oder nach \u00a7 323 BGB vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>V. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Diese Ware darf vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer geh\u00f6rende Ware erfolgen.<\/p>\n<p>2. Zur Weiterver\u00e4u\u00dferung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, so wird der Auftragnehmer \u2013 auf Verlangen des Auftraggebers \u2013 Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.<br \/>\nBei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gem\u00e4\u00df \u00a7 950 BGB anzusehen und beh\u00e4lt in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in H\u00f6he des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschr\u00e4nkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.<\/p>\n<p><strong>VI. Beanstandungen\/Gew\u00e4hrleistungen<\/strong><br \/>\n1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgem\u00e4\u00dfheit der Ware sowie der zur Korrektur \u00fcbersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferkl\u00e4rung\/Fertigungsreiferkl\u00e4rung auf den Auftraggeber \u00fcber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferkl\u00e4rung\/Fertigungsreiferkl\u00e4rung anschlie\u00dfenden Fertigungsvorgang entstandensind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt f\u00fcr alle sonstigen Freigabeerkl\u00e4rungen des Auftraggebers.<\/p>\n<p>2. Offensichtliche M\u00e4ngel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte M\u00e4ngel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gew\u00e4hrleistungsanspruchs ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zun\u00e4chst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und\/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schl\u00e4gt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrags (R\u00fccktritt) verlangen.<\/p>\n<p>4. M\u00e4ngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber ohne Interesse ist.<\/p>\n<p>5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren k\u00f6nnen geringf\u00fcgige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt f\u00fcr den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Dar\u00fcber hinaus ist die Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeintr\u00e4chtigen, ausgeschlossen.<\/p>\n<p>6. Zulieferungen (auch Datentr\u00e4ger, \u00fcbertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Pr\u00fcfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht f\u00fcr offensichtlich nicht verarbeitungsf\u00e4hige oder nicht lesbare Daten. Bei Daten\u00fcbertragungen hat der Auftraggeber vor \u00dcbersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme f\u00fcr Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.<\/p>\n<p>7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage k\u00f6nnen nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erh\u00f6ht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.<\/p>\n<p><strong>VII. Haftung<\/strong><br \/>\n1. Der Auftragnehmer haftet &#8211; f\u00fcr die schuldhafte Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit und &#8211; f\u00fcr vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachte sonstige Sch\u00e4den, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erf\u00fcllungsgehilfen beruht.<\/p>\n<p>2. Der Auftragnehmer haftet ferner<br \/>\n&#8211; bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen d\u00fcrfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach<br \/>\nArt des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>3. Der Auftragnehmer haftet schlie\u00dflich<br \/>\n&#8211; bei arglistig verschwiegenen M\u00e4ngeln und \u00fcbernommener Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware sowie- bei Anspr\u00fcchen aus dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>4. Im \u00dcbrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch f\u00fcr die Haftung f\u00fcr eine st\u00e4ndige und ununterbrochene Verf\u00fcgbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation \u00fcber das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und\/oder jederzeit verf\u00fcgbar gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n<p><strong>VIII. Verj\u00e4hrung<\/strong><br \/>\nAnspr\u00fcche des Auftraggebers auf Gew\u00e4hrleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verj\u00e4hren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzanspr\u00fcche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.<\/p>\n<p><strong>IX. Handelsbrauch<\/strong><br \/>\nIm kaufm\u00e4nnischen Verkehr gelten die Handelsbr\u00e4uche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.<\/p>\n<p><strong>X. Archivierung<\/strong><br \/>\nDem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datentr\u00e4ger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdr\u00fccklicher Vereinbarung und gegen besondere Verg\u00fctung \u00fcber den Zeitpunkt der \u00dcbergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenst\u00e4nde versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.<\/p>\n<p><strong>XI. Periodische Arbeiten<\/strong><br \/>\nVertr\u00e4ge \u00fcber regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Arbeiten k\u00f6nnen mit einer Frist von 3 Monaten gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p><strong>XII. Gewerbliche Schutzrechte\/Urheberrecht<\/strong><br \/>\nDer Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Pers\u00f6nlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter einschlie\u00dflich der Kosten der Rechtsverteidigung und\/oder Rechtsverfolgung vollumf\u00e4nglich frei.<\/p>\n<p><strong>XIII. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit<\/strong><br \/>\nErf\u00fcllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis findet deutsches Recht Anwendung. 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